Fahrgebiet

Täglich aktualisierte Angaben sind unter folgenden Link abrufbar:
www.elwis.de (nfB)

Des Weiteren hier die Links zur BinSchStrO

 

In der Regel gelten folgende
Höchstgeschwindigkeiten (ohne Gewähr)

Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge und Verbände gegenüber dem Ufer an:

Kanalgebiet

km/h

ür Kleinfahrzeuge (Lmax. = 20 m) auf dem Mittellandkanal in den ausgebauten Streckenabschnitten 15
Mittellandkanal in den ausgebauten Streckenabschnitten mit einer Abladetiefe von nicht mehr als 1,30 m 12
Mittellandkanal in den ausgebauten Streckenabschnitten mit einer Abladetiefe von mehr als 1,30 m

Mittellandkanal in den nicht ausgebauten Streckenabschnitten, Stichkanälen und Verbindungskanälen des Mittellandkanals mit einer Abladung von nicht mehr als 1,30 m

10
Mittellandkanal in den nicht ausgebauten Streckenabschnitten, Stichkanälen und Verbindungskanälen des Mittellandkanals mit einer Abladung von mehr als 1,30 m 8
   
Weserstromgebiet  
Für Kleinfahrzeuge (Lmax. = 20 m) in den Schleusenkanälen der Mittelweser 12
Schleusenkanäle der Mittelweser mit einer Abladung von nicht mehr als 1,30 m 10
Schleusenkanäle der Mittelweser mit einer Abladung von mehr als 1,30 m 8
Für Kleinfahrzeuge (Lmax. = 20 m) auf der Weser 35

Für Kleinfahrzeuge (Lmax. = 20 m) auf der Werre, der Fulda sowie den nachfolgenden Flussstrecken der Weser:
von km 0,00 bis km 1,400 (Stadtgebiet Hann. Münden)
von km 110,810 bis km 111,730 (Stadtgebiet Bodenwerder)
von km 130,400 bis km 135,650 (unterhalb des Ortes Ohr bis einschl. Stadtgebiet Hameln)
von km 202,500 bis km 207,000 (Stadtgebiet Minden),
Mittelweser oberhalb und unterhalb der Wehre (Wehrarme) von den Abzweigungen bis zu den Einmündungen der zugehörigen Schleusenkanäle
zu Berg
zu Tal

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